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Hören Sie sich die Beschreibung des Projekts an, anstatt sie zu lesen.
Das Projekt Dentalsoftware ist im ersten Schritt für den deutschen Markt ausgelegt, da die Softwarelösung ein Problem von Zahnärzten löst, welches sich aus den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzgebers in Deutschland, gegenüber den Zahnärzten ergibt.
Durch diese gesetzlichen Vorgaben und damit verbundenen Restriktionen, haben die Zahnärzte in Deutschland einen Verlust von ca. 60.000 Euro pro Behandlungsstuhl, welche für die sogenannte professionelle Zahnreinigung eingesetzt werden.
Die Firma ConceptConsulting, die dieses Dentalkonzept entwickelt hat verfügt über eine langjährige Expertise, im Dentalbereich und hat zudem Zugang zu allen wichtigen Vertriebspartner der Dentalbranche.
Nach Einrichtung der Software und dem damit verbunden und aktivierten Konzept, können dem jeweiligen Zahnarzt ca. 40.000 Euro pro Behandlungsstuhl für die professionelle Zahnreinigung zurückgeführt werden. Die Kosten in Höhe von ca. 6.000,- Euro pro Jahr und Stuhl, die dem Zahnarzt dadurch entstehen, sind hierbei bereits in Abzug gebracht.
Ausgehend von einer Marktdeckung in Deutschland von ca. 10 %, was der derzeitigen worst case Berechnung entspricht, wird dies für insuva.inc, ein durchschnittlicher Jahresumsatz von ca. 47.000.000,- Euro bedeuten.
Die Entwicklungskosten belaufen sich auf ca. 1.5 Mio.
Die Software steuert einen Prozess gegen die Terminausfälle beim Zahnarzt im Fachbereich professionelle Zahnreinigung (PZR)! Durch Terminausfälle (kurzfristige) gehen den Zahnärzten in Deutschland pro Behandlungsstuhl für die PZR jährlich ca. 60.000 Euro Umsatz verloren. Bei 75.000 Stühlen für die Behandlung der PZR in Deutschland ist das ein Umsatzverlust von 4.5 Mrd. Euro pro Jahr.
Die Firma ConceptConsulting ist der Entwickler und Eigentümer des Konzeptes. Die Programmierung der Software wird an eine Softwareschmiede in Auftrag gegeben. Hierfür stehen entsprechende Partner bereits in den Startlöchern.
Die Software wird ausschließlich über das Dentalnetz (Dentalvertrieb, Dentalweiterbildungen, Dentalmessen) vertrieben und wird dem Zahnarzt für eine umsatzabhängige Marge von 4% zur Verfügung gestellt.
Die Zielgruppe besteht zunächst aus den niedergelassenen Zahnärzten in Deutschland.
Die Beta Version ist für Ende 2018 geplant. Im Frühjahr 2019 soll die Vollversion verfügbar sein.
Da es sich um ein neues Produkt handelt, gibt es noch keine Referenzen. Diese werden bei dieser Software auch nicht benötigt, da die Software einen Prozess steuert und nicht als User-Software läuft.
10 Zahnärzte mit deren Zusammenarbeit die Grundlage für ZAS geschaffen wurde (Umfrage bei den Patienten, etc.) sind mit der Projekt-Idee vertraut.
Da es für den Zahnarzt kein Risiko darstellt und es auch keine direkten Kosten gibt, er stattdessen aber wirtschaftlich massive Vorteile hat, ist das Interesse enorm groß.
Bei der Entwicklung mussten unterschiedliche Ebenen berücksichtigt werden. Zum einen musste auf die berufsrechtlichen Vorschriften der Zahnärzte geachtet werden. Auch das Heilmittelgesetz spielte eine wichtige Rolle, sowie die Bankenaufsicht und die deutsche Gesetzgebung in Sachen Datenschutz und Sitzfrage. Alle genannten Ebenen wurden beachtet und finden in der Software Berücksichtigung.
Weil es nach dem Heilmittelgesetz verboten ist, Leistungen abzurechnen, die noch nicht erbracht sind!
Der Zahnarzt kann sich auf seine Expertise konzentrieren (Zahnheilkunde) und muss nicht noch mehr administrative Systeme integrieren und pflegen. Der Kunde/Patient hat ebenfalls nur Vorteile, da keine Kosten auf der Seite des Patienten entstehen und der Patient durch die Software tolle Transparenz über seine Buchungen hat.
Über 18 Monate wurde in einer Großpraxis durch eine Patientenbefragung ein sehr positives Feedback erzielt. Das Ergebnis: 80% der Patienten finden die Lösung gut und würden diese unmittelbar in Anspruch nehmen.
Der sogenannte USP (englisch unique selling proposition oder unique selling point) liegt nicht auf der Software, sondern auf dem Prozess, der durch die Software gesteuert wird. Dieser wiederum findet sein Alleinstellungsmerkmal in der Abstimmung zwischen Zahnarzt, Patient, Banken-Lizenzrecht, Gesetzgebung und berufsrechtlicher Vorschriften.